Rottendorf ist zu 100% stiftungsgeführt.
Alleiniger Gesellschafter ist die Rottendorf Stiftung, deren wesentlicher Stiftungszweck die Förderung der Pharmazeutischen Forschung ist.
Strenge Regeln, die in der Stiftungssatzung hinterlegt sind, garantieren die Unveräußerlichkeit des Unternehmens, völlige unternehmerische Freiheit sowie nachhaltiges und exemplarisches Handeln in Bezug auf die Corporate Social Responsibility des Unternehmens.
Diese Aspekte führen zu wesentlichen Vorteile für unsere Kunden und bilden somit einen enormen Wettbewerbsvorteil für ein international agierendes Hightech-Unternehmen.
Der Stiftungshintergrund erlaubt den Mitarbeitern von Rottendorf sich vollständig auf die Belange des Kunden zu fokussieren.
Zielgrößen und Fristen bezüglich des Frauenanteils
Der angestrebte Frauenanteil im Aufsichtsrat der Rottendorf GmbH soll gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG mindestens 33 % (2 Personen) betragen. Die Zielgröße von mindestens 33 % wurde im Juli 2023 mit einem Anteil von 50 % (3 Personen) erreicht. Der angestrebte Frauenanteil in der Geschäftsführung soll ebenfalls mindestens 33 % (1 Person) betragen. Die Zielgröße von mindestens 33 % wurde im Juli 2023 mit einem Anteil von 50 % (1 Person) erreicht. Alle Zielgrößen sind bis zum 31. Dezember 2026 zu erreichen.